Unsere allgemeine und offene Beratung in den
Vor-Ort-Büros steht allen Bewohnern aus den Sanierungs- und ehemaligen Sanierungsgebieten
zur Verfügung.Beratung in den Milieuschutzgebieten bieten wir ausschliesslich Mietern an, die von Sanierungsmassnahmen betroffen sind.
Die Schwerpunkte der offenen Beratung sind:
Die Information
von Wohnungsmietern über
- ihre Rechte und Pflichten bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- die Möglichkeiten, Hilfen und Unterstützungsleistungen bei
Wohnungsproblemen in Anspruch zu nehmen
- allgemeine Probleme im Zusammenhang mit den neuen mietrechtlichen Bestimmungen
- die Konsequenzen der Wohnungsumwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen
Die Unterstützung der Mieter
bei
- allgemeinen Wohnungsproblemen
- der Sicherstellung der Bewohnbarkeit und Instandhaltung ihrer Wohnungen
Die Beratung
von sanierungsbetroffenen Wohnungsmietern
- über die Auswirkungen des besonderen Städtebaurechts (sanierungsrechtliche
Genehmigung,
Sozialplan, bezirkliche Mietschwellenwerte)
- über die Verfahren und Instrumente der Stadterneuerung wie Mieterberatung,
Sozialplanverfahren
Die Organisation und Durchführung
von
- Mieterversammlungen und Erörterungsveranstaltungen
- regelmäßigen Beratungssprechstunden