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Sanierungsmanagement
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Verfahren Bei gravierenden Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf die Lebensverhältnisse der Mieter, wie z.B. umfangreiche Grundrissveränderungen, Badeinbau, Wohnungszusammenlegungen, aber auch bei schwierigen Abstimmungsverhandlungen zwischen Mietern und Vermietern leitet der Bezirk ein Sozialplanverfahren nach § 180 Baugesetzbuch ein. Das Sozialplanverfahren sichert
einerseits durch den Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen schriftlich
die privatrechtlich verbindlichen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter.
Da der Sozialplan Bestandteil der sanierungsrechtlichen Genehmigungen
wird, stellt er andererseits für den Bezirk eine verbindliche Vereinbarung
zum Erreichen einer sozialverträglichen Sanierung dar. Das Sozialplanverfahren verläuft in verschiedenen Phasen: Vorbereitungsphase Information der Mieter in einer
ersten Mieterversammlung Durchführungs- und Nachbetreuungsphase Unterstützung bei der
Vermittlung von Zwischen- und Endumsetzwohnungen Information Informationen von Eigentümern
über die Verfahren in den Sanierungs- und Milieuschutzgebieten |
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Abstimmung Im Rahmen der Sozialplanverfahren wird neben der Durchführung von Mieterversammlungen mit jedem Mieter eines Hauses ein ausführliches Beratungsgespräch geführt. In den Gesprächen mit den Eigentümern und deren Architekten werden Erneuerungsmaßnahmen abgestimmt. Das Verfahren endet mit der Aufstellung von Sozialplänen für jeden Haushalt und dem Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern. |
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Mieterberatung Prenzlauer Berg | GmbH letzte Änderung: 03.08.2011 |