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Wohnraumbelegung

Zur Versorgung der Mieter mit angemessenen Wohnraum vor Baubeginn, bei denen aufgrund des geplanten Bauumfangs eine zwischenzeitliche oder endgültige Umsetzung erforderlich ist, hat die Mieterberatung Prenzlauer Berg im Auftrag des Bezirks Pankow eine Koordinierungsstelle Umsetzwohnungen
eingerichtet.


Anmietungsbegleitung

Vermietung

Bedarfsermittlung

Belegungskontrolle

Wohnungsbewerbung

 

Anmietungsbegleitung

Bei Problemen oder Unklarheiten in Bezug auf die angebotene Ersatzwohnung bietet die Mieterberatung darüber hinaus Sprechzeiten an, um unnötige Verzögerungen oder längeren Wohnungsleerstand zu vermeiden.


Vermietung

Die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Umsetzwohnungen bieten den betroffenen Mietern zusätzlich zu den Wohnungsangeboten organisatorische Hilfe bei der Abstimmung von Besichtigungsterminen, Terminabsprachen hinsichtlich Mietvertragsabschluss, Beratung über Miethöhe und Mietentwicklung an. Das Bezirksamt wird angeschrieben zwecks Ausstellung eines Umsetzscheines. Der Umsetzschein ist der Nachweis, dass der Mieter berechtigt ist, eine belegungsgebundene Wohnung zu beziehen.

Nicht jedes Wohnungsangebot führt unmittelbar zu einem Mietvertrag. Bei nicht passenden Wohnungsangeboten sollen die Mieter durch vorbereitete Rückantwortschreiben die zuständigen Mitarbeiter informieren und Gründe für eine Ablehnung nennen.


Bedarfsermittlung

Die Aufgabe der Koordinierungsstelle Umsetzwohnungen ist es, den betroffenen Mietern rechtzeitig vor Baubeginn eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten und die Betreuung der Mieter in dieser Phase zu verbessern.

Die Mieterberatung Prenzlauer Berg hat eine umfassende Datenbank aufgebaut, um eine zentrale Vermittlung der belegungsgebundenen Wohnungen an die mit Ersatzwohnungen zu versorgenden Mieter optimal zu gewährleisten.

Die Koordinierungsstelle Umsetzwohnungen ermittelt aus dem Bestand der belegungsgebundenen Wohnungen die Umsetzwohnung für den jeweiligen Mieter, insbesondere hinsichtlich Mietpreis, Ausstattung, Lage und Größe. Die dafür erforderlichen Angaben der Mieter resultieren aus den Mietergesprächen im Rahmen des Sozialplanverfahrens.


Wohnungsbewerbung

Wer kann sich auf eine Wohnung bewerben:

1. Mieter, die von Sanierung betroffen sind und der Eigentümer mit dem Bezirk einen Vertrag zu Versorgung der Mieter mit Ersatzwohnraum abgeschlossen hat.

2. Mieter aus Pankow, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines mit Dringlichkeit sind.

3. Mieter aus Pankow, die einen Wohnberechtigungsschein haben .Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung gibt.


Belegungskontrolle

Im Auftrag des Bezirksamtes führt die Mieterberatung Prenzlauer Berg die Kontrolle der Belegung von sanierten Wohnungen, die im Rahmen der Sozialen Stadterneuerung gefördert wurden, durch.
Die Ergebnisse der Überprüfung werden von der Belegungskoordination in Form eines kurzen Abschlussberichtes zusammengefasst, der den aktuellen Stand der Mietsituation im kontrollierten Haus beschreibt.



 
   
©2010 Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH | letzte Änderung: 23.03.2011